Sind Sie oder Ihr Kind privat versichert oder möchten die Psychotherapie aus anderen Gründen selbst zahlen, richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) welche Teil der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist.
Bitte klären Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung und / oder der Beihilfe die Kostenübernahme sowie das maximal gewährte Stundenkontingent.