Psychotherapeutische Sprechstunde
Der Besuch der Sprechstunde (max. 5 Sitzungen pro Jahr) dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Problematik vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Ab dem 01. April 2018 ist der Besuch einer Sitzung innerhalb der Psychotherapeutischen Sprechstunde Pflicht vor Aufnahme einer Psychotherpie.
Probatorik
Sofern nach dem Besuch der Sprechstunde der Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Problematik weiterhin besteht, findet im Rahmen von 2 bis 6 Sitzungen die sogenannte Probatorik statt. Sie dient der differenzierten Diagnostik, der Klärung der Motivation, der Kooperations- und Beziehungsfähigkeit der Klienten, der Planung der Psychotherapie sowie der Abschätzung der persönlichen Passung zwische Therapeut und Klient/in.
Psychotherapie
Bei vorhandender Indikation für eine Psychotherapie und guter Passung zwischen Klient/in und Therapeut wird die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Hierbei kann eine Kurzzeittherapie (1-2 Kontingente, je 12 Sitzungen plus 3 Bezugspersonensitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen plus 15 Bezugspersonensitzungen) beantragt werden. Bei Bedarf kann das Verhältnis zwischen Einzelsitzungen und Bezugspersonensitzungen verändert sowie um Gruppensitzungen ergänzt werden.
Sollte nach dieser Zeit weiterhin Therapiebedarf bestehen, kann bei entsprechender Indikation eine Verlängerung der Therapie beantragt werden (20 Sitzungen plus 5 Bezugspersonensitzungen). Bei Bedarf kann auch bei der Verlängerung das Verhältnis zwischen Einzelsitzungen und Bezugspersonensitzungen verändert sowie um Gruppensitzungen ergänzt werden.
Rezidivprophylaxe
Je nach Therapiedauer können bis zu 10 (bei mehr als 40 Therapiesitzungen) bzw. 20 Sitzungen (bei mehr als 60 Therapiesitzungen) von dem beantragten Kontingent im Sinne einer Rezidivprophylaxe über 2 Jahre lang genutzt werden.
Psychotherapeutische Akutbehandlung
Sofern im Rahmen der Sprechstunde akute psychische Krisen- und Ausnahmezustände deutlich werden, kann im Anschluss an diese direkt innerhalb von max. 12 Sitzungen Akútbehandlung (pro Jahr) eine Stabilisierung stattfinden.