Die Kosten richten sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Der EBM ist die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Bewertungsausschuss vereinbarte Abrechnungsgrundlage für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, also die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei entsprechender Indikation nach Antragsstellung die Kosten für Psychotherapie vollständig.